DAC7-Meldung
DAC7 ist eine EU-Richtlinie, die in Deutschland als Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) gilt. Online-Plattformen melden dem Bundeszentralamt für Steuern einmal im Jahr, wer über sie verkauft und wie viel – erstmals für das Jahr 2023.
Ab wann wirst du gemeldet?
Eine Plattform meldet dich nicht, wenn du dort im Jahr weniger als 30 Verkäufe und weniger als 2.000 € Umsatz hattest. Ab 30 Verkäufen oder 2.000 € wirst du gemeldet. Die Grenze gilt je Plattform.
Was gemeldet wird
- Name, Anschrift, Geburtsdatum
- Steuer-ID und, falls vorhanden, Umsatzsteuer-ID
- je Quartal: Anzahl der Verkäufe, gezahlte Beträge und einbehaltene Gebühren
Termine
Die Plattform meldet bis zum 31. Januar des Folgejahres an das BZSt und schickt dir bis dahin dieselben Angaben.
Beispiel
Du verkaufst 2026 auf eBay 40 Paar Sneaker für zusammen 6.000 €. eBay meldet deine Daten bis zum 31. Januar 2027 an das BZSt und schickt dir dieselbe Übersicht.
Was du tun musst
Die Meldung ist kein Steuerbescheid, und laut BZSt führt sie nicht automatisch zu einer höheren Steuer. Deine Einnahmen gibst du aber wie immer selbst in deiner Steuererklärung an. Vergleiche die Übersicht der Plattform mit deiner Buchhaltung.
Wie Intere hilft
Mit Intere sind deine Verkäufe und Auszahlungen von eBay, Kaufland, Cardmarket und Whatnot in Lexware Office oder sevDesk gebucht. So kannst du die DAC7-Übersicht der Plattform direkt mit deiner Buchhaltung abgleichen.
Häufige Fragen
- Bekomme ich wegen DAC7 automatisch eine Steuernachzahlung?
- Nein. Die Plattform meldet nur Daten; besteuert wird, was du in deiner Erklärung angibst bzw. was das Finanzamt feststellt.
- Gilt die Grenze für alle Plattformen zusammen?
- Nein, jede Plattform prüft sie für sich.