Gelangensbestätigung
Die Gelangensbestätigung ist eine Erklärung des Empfängers, dass deine Ware in einem anderen EU-Land angekommen ist. Sie ist der übliche Nachweis dafür, dass eine innergemeinschaftliche Lieferung in Deutschland umsatzsteuerfrei bleibt (§ 6a UStG, § 17b UStDV).
Was muss drinstehen?
Nach § 17b Abs. 2 Nr. 2 UStDV:
- Name und Anschrift des Empfängers
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware
- Ort und Monat, in dem die Ware angekommen ist
- Datum der Ausstellung
- Unterschrift des Empfängers – bei elektronischer Übermittlung reicht es, wenn erkennbar ist, dass sie vom Empfänger ausgeht
Zum Nachweis gehört außerdem ein Doppel der Rechnung.
Welche Form?
- Es gibt keine feste Vorlage. Die Angaben dürfen auch auf mehrere Dokumente verteilt sein.
- Eine Sammelbestätigung für Lieferungen aus bis zu einem Quartal ist erlaubt.
- Statt der Gelangensbestätigung lässt das Gesetz auch andere Nachweise zu, etwa einen Frachtbrief, eine Spediteursbescheinigung oder ein Tracking-Protokoll (§ 17b Abs. 3 UStDV). Hast du zwei übereinstimmende Versanddokumente von unabhängigen Dritten, wird vermutet, dass die Ware angekommen ist (Gelangensvermutung, § 17a UStDV).
Beispiel
Du verkaufst als Gewerbe Sneaker an eine Plattform, die die Ware in einem anderen EU-Land annimmt, und schickst sie dorthin. Damit du den Verkauf ohne deutsche Umsatzsteuer abrechnen kannst, brauchst du den Nachweis, dass die Ware dort angekommen ist. Das kann eine Gelangensbestätigung sein, die alle Verkäufe eines Monats zusammenfasst.
Was du außerdem wissen solltest
- Die Steuerbefreiung setzt auch eine korrekte Zusammenfassende Meldung voraus (§ 4 Nr. 1 lit. b UStG).
- Die Gelangensbestätigung reichst du nicht beim Finanzamt ein. Du bewahrst sie auf und legst sie bei einer Prüfung vor. Rechnungen musst du 8 Jahre aufbewahren (§ 14b UStG). Für die Gelangensbestätigung selbst nennt das Gesetz keine eigene Frist; bewahre sie mit der Rechnung auf und frag im Zweifel deine Steuerberatung.
Wie Intere hilft
Intere erstellt für deine StockX- und Alias-Verkäufe einmal im Monat je Plattform eine Gelangensbestätigung aus deinen tatsächlichen Verkäufen. Intere schickt sie an den Support von StockX bzw. Alias oder an deinen persönlichen Account Manager. Enthalten im Basic- und im Business-Tarif.
Häufige Fragen
- Ist die Gelangensbestätigung Pflicht?
- Sie ist der Standardnachweis. Das Gesetz lässt aber auch andere Belege zu, zum Beispiel Frachtbrief oder Tracking-Protokoll. Ohne einen Nachweis kann die Steuerbefreiung entfallen.
- Muss ich sie beim Finanzamt einreichen?
- Nein. Du bewahrst sie auf und zeigst sie bei einer Prüfung vor.
- Für jeden Verkauf einzeln?
- Nein. Eine Sammelbestätigung für bis zu ein Quartal ist erlaubt.