Differenzbesteuerung (§ 25a UStG)
Bei der Differenzbesteuerung zahlst du Umsatzsteuer nur auf deine Marge, nicht auf den ganzen Verkaufspreis. Das geht, wenn du als Wiederverkäufer Ware weiterverkaufst, für die du beim Einkauf keine Vorsteuer abziehen konntest – typisch beim Ankauf von Privatpersonen.
Rechenbeispiel
Du kaufst ein Paar Sneaker für 200 € von einer Privatperson und verkaufst es für 300 €.
- Marge: 100 €. Sie gilt als Bruttobetrag.
- Darin stecken 19 % Umsatzsteuer: 100 € ÷ 1,19 = 84,03 € netto, also 15,97 € Umsatzsteuer.
- Bei regulärer Besteuerung wären es 47,90 € (19 % aus 300 €).
Voraussetzungen
- Du handelst gewerbsmäßig mit Waren (Wiederverkäufer).
- Du hast die Ware in der EU gekauft, und beim Einkauf fiel keine Umsatzsteuer an (z. B. Kauf von Privat) oder der Verkäufer hat selbst die Differenzbesteuerung angewendet.
- Ausgenommen sind Edelsteine und Edelmetalle.
Was auf die Rechnung muss
- Der Hinweis „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“ (§ 14a Abs. 6 UStG).
- Keine gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer.
Einzeln oder gesammelt?
- Normalerweise rechnest du die Marge je Verkauf (Einzeldifferenz).
- Für Waren mit einem Einkaufspreis bis 750 € darfst du die Margen eines Zeitraums zusammenrechnen (Gesamtdifferenz). Bis Ende 2024 lag diese Grenze bei 500 €.
- Der Steuersatz ist immer der Regelsteuersatz von 19 %.
Gut zu wissen
- Verkaufspreise, Einkaufspreise und Margen musst du getrennt von deinen übrigen Umsätzen aufzeichnen.
- Du kannst bei einzelnen Verkäufen auf die Differenzbesteuerung verzichten, außer bei der Gesamtdifferenz.
- Differenzbesteuerte Verkäufe in andere EU-Länder bleiben in Deutschland steuerpflichtig. Sie laufen nicht über das OSS-Verfahren.
Wie Intere hilft
Intere berücksichtigt die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG für Verkäufe, die du entsprechend markierst, und bucht sie in Lexware Office oder sevDesk.
Häufige Fragen
- Gilt auch der ermäßigte Steuersatz von 7 %?
- Nein. Bei der Differenzbesteuerung gilt immer der Regelsteuersatz.
- Darf ich die Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen?
- Nein. Die Rechnung enthält stattdessen den Hinweis „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“.