OSS-Verfahren (One-Stop-Shop)

Das OSS-Verfahren ist ein Meldeverfahren für die Umsatzsteuer aus Verkäufen an Privatpersonen in anderen EU-Ländern. Statt dich in jedem Land steuerlich zu registrieren, meldest und zahlst du die ausländische Umsatzsteuer gesammelt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Wann betrifft dich das?

  • Entscheidend ist die Summe deiner Fernverkäufe an Privatpersonen in alle anderen EU-Länder zusammen.
  • Bis 10.000 € im Jahr (im Vorjahr und im laufenden Jahr) berechnest du deutsche Umsatzsteuer. Du kannst freiwillig zur Besteuerung im Käuferland wechseln; daran bist du dann mindestens zwei Jahre gebunden.
  • Darüber gilt die Umsatzsteuer des Landes, in dem dein Kunde sitzt. Das OSS-Verfahren erspart dir dann die Registrierung in jedem einzelnen Land.

Beispiel

Du verkaufst über eBay ein Paar Sneaker an eine Privatperson in Österreich und versendest aus Deutschland. Liegen deine EU-Fernverkäufe über 10.000 €, fällt österreichische Umsatzsteuer an (20 %). Die meldest du im OSS zusammen mit deinen Verkäufen in alle anderen EU-Länder.

So läuft es ab

  • Anmeldung über das BZStOnline-Portal (BOP). Die Teilnahme gilt in der Regel ab dem nächsten Quartal. Überschreitest du die Grenze im laufenden Quartal, kannst du dich bis zum 10. des Folgemonats anmelden.
  • Meldung und Zahlung vierteljährlich, jeweils bis zum Ende des Folgemonats: 30.4., 31.7., 31.10. und 31.1.
  • Hattest du in einem Quartal keine solchen Verkäufe, gibst du eine Nullmeldung ab.

Gut zu wissen

  • Verkäufe an Unternehmen – zum Beispiel an eine Plattform in einem anderen EU-Land – sind keine Fernverkäufe. Sie laufen nicht über das OSS; dafür brauchst du den Nachweis per Gelangensbestätigung.
  • Differenzbesteuerte Verkäufe (§ 25a UStG) gehören nicht ins OSS.

Wie Intere hilft

Intere berücksichtigt OSS für deine Verkäufe in andere EU-Länder und bucht sie in Lexware Office oder sevDesk.

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Häufige Fragen

Muss ich am OSS teilnehmen?
Nein, es ist freiwillig. Die Alternative ist eine Registrierung in jedem Land, in dem Umsatzsteuer anfällt. Wenn du teilnimmst, gilt es für alle EU-Länder.
Gilt die 10.000-€-Grenze pro Land?
Nein, für alle EU-Länder zusammen.