Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Als Kleinunternehmer stellst du keine Umsatzsteuer in Rechnung, weil deine Umsätze von der Umsatzsteuer befreit sind. Das geht, solange dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € beträgt.

Die Grenzen seit 2025

  • Vorjahr: höchstens 25.000 € Gesamtumsatz.
  • Laufendes Jahr: höchstens 100.000 €.
  • Gezählt wird, was du tatsächlich eingenommen hast. Verkäufe von Anlagevermögen zählen nicht mit.
  • Im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 €, gemessen am tatsächlichen Umsatz dieses Jahres. Hochgerechnet wird nicht mehr.

Was passiert, wenn du eine Grenze überschreitest?

  • Über 100.000 €: Schon der Verkauf, mit dem du die Grenze überschreitest, ist umsatzsteuerpflichtig, und alle weiteren auch.
  • Über 25.000 € im laufenden Jahr (nicht im Gründungsjahr): Du bleibst bis zum Jahresende Kleinunternehmer, solange du unter 100.000 € bleibst. Ab dem nächsten Jahr gilt die Regelbesteuerung.

Beispiel

Du verkaufst Sneaker im Nebengewerbe. 2025 hattest du 18.000 € Umsatz, also bist du 2026 Kleinunternehmer. Kommst du 2026 auf 40.000 €, bleibst du für 2026 Kleinunternehmer. Ab 2027 stellst du Umsatzsteuer in Rechnung, weil dein Vorjahresumsatz dann über 25.000 € liegt.

Gut zu wissen für Reseller: Verkaufst du Ware differenzbesteuert (§ 25a UStG), zählt für die Grenzen der volle Verkaufspreis, nicht nur die Marge.

Was auf die Rechnung muss

  • Ein Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt (§ 34a UStDV). Eine feste Formulierung schreibt das Gesetz nicht vor; der Hinweis muss die Befreiung erkennen lassen, zum Beispiel: „Steuerfrei als Kleinunternehmer nach § 19 UStG“.
  • Keine ausgewiesene Umsatzsteuer.
  • Du darfst als Kleinunternehmer weiterhin normale Rechnungen (z. B. als PDF) statt E-Rechnungen ausstellen (§ 34a UStDV).

Was du außerdem wissen solltest

  • Kein Vorsteuerabzug: Die Umsatzsteuer auf deine Einkäufe und Marktplatzgebühren bekommst du nicht vom Finanzamt zurück.
  • Verzicht: Du kannst freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln. Daran bist du dann mindestens fünf Jahre gebunden.
  • Verkäufe in andere EU-Länder: Für die Steuerbefreiung in anderen EU-Ländern gibt es seit 2025 eine eigene Regelung (§ 19a UStG) mit Anmeldung beim BZSt. Sie gilt unabhängig von der deutschen Kleinunternehmerregelung.

Wie Intere hilft

In deinem Intere-Profil stellst du deine Besteuerung ein: Regelbesteuerung oder Kleinunternehmer. Wählst du Kleinunternehmer, setzt Intere den Hinweis auf die Steuerbefreiung automatisch auf deine Rechnungen.

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Häufige Fragen

Gelten noch die alten Grenzen von 22.000 € und 50.000 €?
Nein. Seit 2025 gelten 25.000 € (Vorjahr) und 100.000 € (laufendes Jahr).
Muss ich auf die Rechnung „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ schreiben?
Eine feste Formulierung gibt es nicht. Wichtig ist, dass der Hinweis die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer erkennen lässt.
Bekomme ich als Kleinunternehmer die Umsatzsteuer auf eBay- oder Kaufland-Gebühren zurück?
Nein, als Kleinunternehmer hast du keinen Vorsteuerabzug.