Reverse-Charge bei Marktplatzgebühren

Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldest du als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer auf eine Leistung, nicht der Anbieter. Das betrifft Marktplatzgebühren, die ein Unternehmen aus einem anderen EU-Land ohne Umsatzsteuer berechnet (§ 13b UStG).

So funktioniert es

  • Die Gebührenrechnung enthält keine Umsatzsteuer.
  • Du meldest die Umsatzsteuer selbst in deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung …
  • … und ziehst sie dort zugleich als Vorsteuer ab. Unterm Strich zahlst du dann meist nichts, musst es aber melden.
  • Als Kleinunternehmer schuldest du die Umsatzsteuer ebenfalls, darfst sie aber nicht als Vorsteuer abziehen.

Wie die Marktplätze ihre Gebühren abrechnen (Stand 01.11.2026)

MarktplatzGebühren für Verkäufer aus Deutschland
eBaymit deutscher Umsatzsteuer, kein Reverse-Charge
Kauflandmit deutscher Umsatzsteuer (bei Versand aus Deutschland)
Cardmarketmit deutscher Umsatzsteuer (Sammelkartenmarkt GmbH & Co. KG, Berlin)
Whatnotohne Umsatzsteuer, wenn deine deutsche USt-IdNr. hinterlegt ist – du wendest Reverse-Charge an (Whatnot Europe Limited, Irland)

Wie StockX und Alias die Umsatzsteuer auf Verkäufergebühren behandeln, ist auf ihren Hilfeseiten nicht dokumentiert.

Beispiel

Whatnot berechnet dir 50 € Gebühren ohne Umsatzsteuer. Du meldest 9,50 € Umsatzsteuer nach § 13b in der Voranmeldung und ziehst dieselben 9,50 € als Vorsteuer ab. Als Kleinunternehmer zahlst du die 9,50 €.

Wie Intere hilft

Intere ordnet die Gebührenrechnungen von eBay, Kaufland und Whatnot der passenden Auszahlung zu und überträgt die Buchungen nach Lexware Office oder sevDesk.

Auszahlungen abgleichen

Häufige Fragen

Gilt bei eBay-Gebühren Reverse-Charge?
Nein. Für Verkäufer aus Deutschland enthalten eBay-Gebühren deutsche Umsatzsteuer.
Brauche ich als Whatnot-Verkäufer eine USt-IdNr.?
Laut Whatnot müssen Verkäufer aus der EU umsatzsteuerlich registriert sein, um zu verkaufen.