Reverse-Charge bei Marktplatzgebühren
Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldest du als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer auf eine Leistung, nicht der Anbieter. Das betrifft Marktplatzgebühren, die ein Unternehmen aus einem anderen EU-Land ohne Umsatzsteuer berechnet (§ 13b UStG).
So funktioniert es
- Die Gebührenrechnung enthält keine Umsatzsteuer.
- Du meldest die Umsatzsteuer selbst in deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung …
- … und ziehst sie dort zugleich als Vorsteuer ab. Unterm Strich zahlst du dann meist nichts, musst es aber melden.
- Als Kleinunternehmer schuldest du die Umsatzsteuer ebenfalls, darfst sie aber nicht als Vorsteuer abziehen.
Wie die Marktplätze ihre Gebühren abrechnen (Stand 01.11.2026)
| Marktplatz | Gebühren für Verkäufer aus Deutschland |
|---|---|
| eBay | mit deutscher Umsatzsteuer, kein Reverse-Charge |
| Kaufland | mit deutscher Umsatzsteuer (bei Versand aus Deutschland) |
| Cardmarket | mit deutscher Umsatzsteuer (Sammelkartenmarkt GmbH & Co. KG, Berlin) |
| Whatnot | ohne Umsatzsteuer, wenn deine deutsche USt-IdNr. hinterlegt ist – du wendest Reverse-Charge an (Whatnot Europe Limited, Irland) |
Wie StockX und Alias die Umsatzsteuer auf Verkäufergebühren behandeln, ist auf ihren Hilfeseiten nicht dokumentiert.
Beispiel
Whatnot berechnet dir 50 € Gebühren ohne Umsatzsteuer. Du meldest 9,50 € Umsatzsteuer nach § 13b in der Voranmeldung und ziehst dieselben 9,50 € als Vorsteuer ab. Als Kleinunternehmer zahlst du die 9,50 €.
Wie Intere hilft
Intere ordnet die Gebührenrechnungen von eBay, Kaufland und Whatnot der passenden Auszahlung zu und überträgt die Buchungen nach Lexware Office oder sevDesk.
Häufige Fragen
- Gilt bei eBay-Gebühren Reverse-Charge?
- Nein. Für Verkäufer aus Deutschland enthalten eBay-Gebühren deutsche Umsatzsteuer.
- Brauche ich als Whatnot-Verkäufer eine USt-IdNr.?
- Laut Whatnot müssen Verkäufer aus der EU umsatzsteuerlich registriert sein, um zu verkaufen.