Zusammenfassende Meldung (ZM)
Die Zusammenfassende Meldung ist eine Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), in der du deine steuerfreien Lieferungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern aufführst. Mit ihr prüfen die Steuerbehörden, ob der Käufer den Erwerb in seinem Land versteuert.
Wer sie abgeben muss
- Alle Unternehmer mit innergemeinschaftlichen Lieferungen oder innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften.
- Auch wer Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern erbringt – diese meldest du vierteljährlich.
- Kleinunternehmer geben keine Zusammenfassende Meldung ab.
Fristen
- Abgabe bis zum 25. Tag nach Ende des Meldezeitraums.
- Monatlich ist der Normalfall. Vierteljährlich darfst du melden, wenn deine innergemeinschaftlichen Lieferungen im laufenden Quartal und in jedem der vier vorangegangenen Quartale jeweils höchstens 50.000 € betragen.
- Überschreitest du die 50.000 € im laufenden Quartal, meldest du bis zum 25. des Folgemonats für diesen Monat und die vorherigen Monate des Quartals.
Was drinsteht
- Die USt-IdNr. jedes Käufers
- Die Summe der Verkäufe (Bemessungsgrundlagen) je Käufer
So gibst du sie ab
Elektronisch an das BZSt im amtlich vorgeschriebenen Datensatz. Bemerkst du einen Fehler, korrigierst du ihn innerhalb eines Monats.
Was passiert, wenn sie fehlt
- Die Steuerbefreiung der betroffenen Lieferungen entfällt (§ 4 Nr. 1 lit. b UStG).
- Es droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 € (§ 26a UStG).
- Das BZSt gleicht die Zusammenfassende Meldung mit deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung ab.
Beispiel
Du verkaufst im März mit deiner USt-IdNr. Sneaker an StockX und lieferst sie in die Niederlande. Diese Verkäufe meldest du in der Zusammenfassenden Meldung für März bis zum 25. April – mit der niederländischen USt-IdNr. von StockX und der Summe der Verkäufe.
Wie Intere hilft
Intere erstellt für deine StockX- und Alias-Verkäufe einmal im Monat je Plattform eine Gelangensbestätigung – den Nachweis, den du neben der Zusammenfassenden Meldung für die Steuerbefreiung brauchst.
Häufige Fragen
- Monatlich oder vierteljährlich?
- Monatlich ist der Normalfall. Vierteljährlich geht, solange deine innergemeinschaftlichen Lieferungen je Quartal höchstens 50.000 € betragen – im laufenden und in den vier vorangegangenen Quartalen.
- Muss ich als Kleinunternehmer eine Zusammenfassende Meldung abgeben?
- Nein.