Innergemeinschaftliche Lieferung

Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist ein Verkauf an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land, bei dem die Ware dorthin gelangt. Sie ist in Deutschland umsatzsteuerfrei, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und du sie nachweist (§ 4 Nr. 1 lit. b, § 6a UStG).

Voraussetzungen (§ 6a UStG)

  • Die Ware wird in ein anderes EU-Land befördert oder versendet – von dir oder vom Käufer.
  • Der Käufer ist ein Unternehmen und kauft die Ware für sein Unternehmen.
  • Der Käufer verwendet eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) aus einem anderen EU-Land.
  • Der Erwerb wird im anderen EU-Land besteuert.
  • Du weist die Voraussetzungen nach, zum Beispiel mit einer Gelangensbestätigung.

Was auf die Rechnung muss

  • Deine USt-IdNr. und die USt-IdNr. des Käufers (§ 14a Abs. 3 UStG).
  • Ein Hinweis, dass die Lieferung steuerfrei ist (§ 14 Abs. 4 UStG).
  • Ausstellen bis zum 15. des Monats nach der Lieferung.

Zusammenfassende Meldung nicht vergessen

Jede innergemeinschaftliche Lieferung gehört in die Zusammenfassende Meldung. Fehlt sie oder ist sie falsch, entfällt die Steuerbefreiung für diese Lieferung.

Abgrenzung: Verkauf an Privatpersonen

Verkaufst du an Privatpersonen in anderen EU-Ländern, ist das keine innergemeinschaftliche Lieferung, sondern ein Fernverkauf. Bis 10.000 € im Jahr (alle EU-Länder zusammen) gilt deutsche Umsatzsteuer, darüber die Umsatzsteuer des Käuferlandes – meldbar über das OSS-Verfahren.

Beispiel

Du verkaufst mit deiner USt-IdNr. ein Paar Sneaker an StockX und schickst es ins Prüfzentrum in den Niederlanden. Laut StockX ist das eine steuerfreie Lieferung: Auf dem Beleg steht keine Umsatzsteuer, und du meldest den Verkauf in deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung und in der Zusammenfassenden Meldung mit der niederländischen USt-IdNr. von StockX.

Gut zu wissen

Als Kleinunternehmer gelten diese Regeln für dich nicht: Deine Umsätze sind nach § 19 UStG befreit, und du gibst keine Zusammenfassende Meldung ab.

Wie Intere hilft

Intere erstellt für deine StockX- und Alias-Verkäufe einmal im Monat je Plattform eine Gelangensbestätigung – den Nachweis, dass deine Ware im anderen EU-Land angekommen ist.

Gelangensbestätigung für StockX und Alias

Häufige Fragen

Ist jeder Verkauf ins EU-Ausland steuerfrei?
Nein. Steuerfrei ist nur die Lieferung an ein Unternehmen mit gültiger USt-IdNr. aus einem anderen EU-Land, wenn die Ware dort ankommt und du das nachweist.
Was passiert, wenn die Zusammenfassende Meldung fehlt?
Dann entfällt die Steuerbefreiung für diese Lieferung.