Buchhaltung für Reseller

Als gewerblicher Reseller ermittelst du deinen Gewinn meist mit der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): Einnahmen minus Ausgaben, jeweils in dem Jahr, in dem das Geld fließt. Bücher führen und bilanzieren musst du erst, wenn dein Umsatz über 800.000 € oder dein Gewinn über 80.000 € im Jahr liegt und das Finanzamt dich darauf hinweist (§ 141 AO).

EÜR oder Bilanz?

  • Die EÜR darfst du nutzen, solange du nicht zur Buchführung verpflichtet bist und auch nicht freiwillig Bücher führst (§ 4 Abs. 3 EStG).
  • Buchführungspflichtig wirst du als Gewerbetreibender bei mehr als 800.000 € Umsatz im Kalenderjahr oder mehr als 80.000 € Gewinn im Wirtschaftsjahr. Die Pflicht beginnt mit dem Wirtschaftsjahr, das auf die Mitteilung des Finanzamts folgt (§ 141 AO).
  • Für Kaufleute, die im Handelsregister eingetragen sind, gelten zusätzlich die Regeln des Handelsgesetzbuchs.
  • Die EÜR übermittelst du mit der Steuererklärung elektronisch im amtlichen Datensatz, der Anlage EÜR (§ 60 Abs. 4 EStDV).

Was in welches Jahr gehört

  • Einnahmen zählen in dem Jahr, in dem das Geld bei dir eingeht, Ausgaben in dem Jahr, in dem du zahlst (§ 11 EStG).
  • Ware, die du zum Weiterverkauf kaufst, ist in der EÜR im Jahr der Zahlung eine Betriebsausgabe, auch wenn du sie erst später verkaufst. Die Ausnahmen in § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG betreffen unter anderem Wertpapiere sowie Grund und Boden und Gebäude des Umlaufvermögens; Sneaker und Sammelkarten gehören nicht dazu.
  • Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, etwa ein Software-Abo, die kurz vor oder nach dem Jahreswechsel fließen, ordnest du dem Jahr zu, zu dem sie gehören (§ 11 EStG).

Welche Belege du brauchst

  • Für jeden Verkauf: die Rechnung oder Gutschrift, bei Marktplätzen dazu die Abrechnung oder den Auszahlungsbericht.
  • Für jeden Einkauf: die Rechnung oder, bei Käufen von Privatpersonen, einen Eigenbeleg mit Datum, Verkäufer, Ware und Preis.
  • Für Gebühren: die Gebührenrechnungen der Marktplätze.
  • Bei Differenzbesteuerung zusätzlich Einkaufs- und Verkaufspreis je Ware.
  • Aufbewahrung: Buchungsbelege acht Jahre, Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre, jeweils ab dem Ende des Kalenderjahres (§ 147 AO).

Umsatzsteuer und Gewerbesteuer

  • Mit Regelbesteuerung meldest du die Umsatzsteuer in Voranmeldungen, in der Regel vierteljährlich; lag sie im Vorjahr über 9.000 €, monatlich (§ 18 UStG).
  • Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus.
  • Gewerbesteuer fällt erst an, wenn dein Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 € liegt (§ 11 GewStG).

Fristen

  • Die Steuererklärungen samt EÜR gibst du bis Ende Juli des Folgejahres ab; mit Steuerberatung gelten längere Fristen (§ 149 AO).
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen gibst du bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats oder Quartals ab (§ 18 Abs. 1 UStG).

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Häufige Fragen

Brauche ich als Reseller eine Bilanz?
Erst wenn dein Umsatz über 800.000 € oder dein Gewinn über 80.000 € im Jahr liegt und das Finanzamt dich darauf hinweist. Bis dahin reicht die EÜR, sofern du nicht im Handelsregister eingetragen bist.
Wann setze ich gekaufte Sneaker als Ausgabe an?
In der EÜR im Jahr, in dem du sie bezahlst, auch wenn du sie erst später verkaufst.
Wie lange muss ich Belege aufbewahren?
Buchungsbelege acht Jahre, Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre, jeweils ab dem Ende des Kalenderjahres.