Kleinunternehmergrenze überschritten: was jetzt?
Überschreitest du die Grenzen der Kleinunternehmerregelung, wechselst du zur Regelbesteuerung: Du stellst Umsatzsteuer in Rechnung, gibst Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab und darfst die Vorsteuer abziehen. Wann der Wechsel beginnt, hängt davon ab, welche Grenze du überschreitest (§ 19 UStG).
Ab wann die Regelbesteuerung gilt
- Mehr als 25.000 € Umsatz im Vorjahr: ab dem 1. Januar des Folgejahres.
- Mehr als 100.000 € im laufenden Jahr: schon für den Verkauf, mit dem du die Grenze überschreitest, und alle weiteren.
- Alle Details zu den Grenzen, auch zum Gründungsjahr, findest du unter Kleinunternehmerregelung.
Was sich ab dem Wechsel ändert
- Rechnungen: Du weist die Umsatzsteuer aus und lässt den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung weg.
- Umsatzsteuer-Voranmeldung: in der Regel vierteljährlich, monatlich, wenn deine Umsatzsteuer im Vorjahr mehr als 9.000 € betrug, jeweils bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums (§ 18 UStG).
- Vorsteuerabzug: Die Umsatzsteuer aus Einkaufsrechnungen und aus Marktplatzgebühren mit deutscher Umsatzsteuer, zum Beispiel bei eBay, ziehst du in der Voranmeldung ab.
- Ware von Privatleuten: Für Ware, die du ohne Umsatzsteuer gekauft hast, kannst du die Differenzbesteuerung nutzen und zahlst Umsatzsteuer nur auf die Marge (§ 25a UStG). Rechne es aus: Differenzbesteuerung-Rechner
- Verkäufe an StockX oder Alias: Prüfe, ob eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt. Dafür brauchst du eine USt-IdNr., eine Gelangensbestätigung und die Zusammenfassende Meldung. Bei differenzbesteuerten Verkäufen gilt diese Befreiung nicht.
- Ware, die du noch als Kleinunternehmer gekauft hast und erst danach verkaufst: Hier kommt eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs in Betracht (§ 15a Abs. 2 UStG). Kläre das mit deiner Steuerberatung.
Beispiel
Du verkaufst Sneaker und hattest 2026 einen Umsatz von 31.000 €. Ab dem 1. Januar 2027 stellst du Umsatzsteuer in Rechnung und gibst vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab. Ein Paar, das du von privat für 150 € gekauft hast und für 230 € verkaufst, kannst du differenzbesteuern: 12,77 € Umsatzsteuer statt 36,72 €.
Wie Intere hilft
In deinem Intere-Profil stellst du die Besteuerung auf Regelbesteuerung um. Ab dann erstellt Intere deine Rechnungen mit Umsatzsteuer und bucht sie in Lexware Office oder sevDesk. Verkäufe, die du für die Differenzbesteuerung markierst, berücksichtigt Intere entsprechend.
Häufige Fragen
- Kann ich später wieder Kleinunternehmer werden?
- Ja, wenn dein Umsatz im Vorjahr wieder höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € beträgt. Hast du freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, bist du mindestens fünf Jahre daran gebunden.
- Muss ich alte Rechnungen ändern?
- Nein. Verkäufe vor dem Wechsel bleiben ohne Umsatzsteuer; die Umstellung gilt ab dem Wechsel.