Pokémon-Karten verkaufen: Steuern

Ob du für den Verkauf von Sammelkarten Steuern zahlst, hängt vor allem davon ab, ob du privat oder gewerblich verkaufst. Privat ist ein Verkauf innerhalb eines Jahres nach dem Kauf nur steuerpflichtig, wenn dein Gewinn daraus im Jahr 1.000 € erreicht (§ 23 EStG). Gewerblich zählt jeder Gewinn, und für die Umsatzsteuer gelten die Kleinunternehmerregelung oder die Differenzbesteuerung.

Privat oder gewerblich?

  • Privat verkaufst du, wenn du Karten aus deiner eigenen Sammlung abgibst.
  • Gewerblich wird es, wenn du regelmäßig Karten oder Displays kaufst, um sie weiterzuverkaufen.
  • Eine feste Zahl an Verkäufen gibt es dafür nicht. Das Finanzamt sieht sich das Gesamtbild deiner Tätigkeit an.

Wenn du privat verkaufst

  • Verkaufst du eine Karte innerhalb eines Jahres nach dem Kauf, ist das ein privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG).
  • Der Gewinn bleibt steuerfrei, wenn er im Kalenderjahr insgesamt weniger als 1.000 € beträgt. Ab 1.000 € ist der ganze Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.
  • Gewinn heißt: Verkaufspreis minus Einkaufspreis minus Kosten wie die Cardmarket-Gebühren.
  • Hattest du die Karte länger als ein Jahr, ist der Verkauf steuerfrei.

Ab wann die Plattform dich meldet (DAC7)

Plattformen wie Cardmarket melden dem Bundeszentralamt für Steuern einmal im Jahr, wer über sie verkauft, sobald jemand dort im Jahr 30 Verkäufe oder 2.000 € Umsatz erreicht. Die Meldung allein löst keine Steuer aus, aber das Finanzamt sieht deine Zahlen.

Wenn du gewerblich verkaufst

  • Du meldest ein Gewerbe an. Dein Gewinn (Einnahmen minus Einkaufspreise und Gebühren) gehört zu deinem Einkommen.
  • Mit der Kleinunternehmerregelung (Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 €, im laufenden Jahr höchstens 100.000 €) stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer.
  • Ohne Kleinunternehmerregelung kannst du für Karten, die du ohne Umsatzsteuer gekauft hast, zum Beispiel von Privatleuten, die Differenzbesteuerung nutzen: Umsatzsteuer nur auf die Marge (§ 25a UStG). Rechne es aus: Differenzbesteuerung-Rechner
  • Die Rechnungen an deine Käufer stellst du selbst aus. Cardmarket vermittelt nur.

Beispiel

Du verkaufst 2026 privat 120 Karten, die du alle innerhalb eines Jahres gekauft hast, für zusammen 3.000 €. Gekauft hast du sie für 2.200 €, die Gebühren betragen 150 €. Dein Gewinn liegt bei 650 €, also unter 1.000 €, und ist steuerfrei. Gemeldet wirst du trotzdem, weil du mehr als 30 Verkäufe hattest.

Belege

Halte für jede Karte Kaufdatum und Einkaufspreis fest, bei Käufen von Privat mit einem Eigenbeleg. Ohne Kaufdatum kannst du die Jahresfrist nicht nachweisen.

Wie Intere hilft

Verkaufst du gewerblich, erstellt Intere die Rechnungen für deine Cardmarket-Verkäufe, als Kleinunternehmer automatisch mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung, und gleicht die Cardmarket-Auszahlungen in Lexware Office oder sevDesk ab.

Auszahlungen abgleichen

Häufige Fragen

Muss ich Karten versteuern, die ich länger als ein Jahr hatte?
Nicht, wenn du privat verkaufst: Nach mehr als einem Jahr ist der Gewinn steuerfrei. Als gewerblicher Verkäufer zählt jeder Gewinn, egal wie lange du die Karten hattest.
Heißt die DAC7-Meldung, dass ich gewerblich bin?
Nein. Die Meldung zeigt dem Finanzamt nur deine Verkäufe und Umsätze. Ob du privat oder gewerblich verkaufst, entscheidet das Gesamtbild deiner Tätigkeit.
Kann ich die Cardmarket-Gebühren abziehen?
Ja. Privat mindern sie den Gewinn aus dem Verkauf, gewerblich sind sie Betriebsausgaben.